Feuerfrei für offene WLAN-Hotspots?
Neuer Regierungsentwurf und BGH Entscheidung könnten Haftungsgrundsätze ausmerzen
Heute haben sich SPD und Union auf eine Privilegierung der Störerhaftung auch für private Anbieter geeinigt. Privatleute müssten ihr WLAN somit in Zukunft nicht mit einem Passwort und einer Vorschaltseite schützen.
Außerdem wird sich der BGH am 12.05.2016 nocheinmal mit der Thematik beschäftigen. Hier wird es um das Thema gehen ob der Anschlussinhaber verpflichtet wird seine Mitbenutzer zu belehren oder ob dies in Zukunft nicht notwendig ist. Bisher war die Regelung so dargestellt, dass Familienmitglieder nicht belehrt werden müssen – Ausnahme: Die Familienmitglieder sind nicht volljährig.
Zur neuen Störerhaftung kann allerdings noch keine umfängliche Aussage gemacht werden, da es sich um ein Gesetzesentwurf handelt und die weiteren Ergebnisse erst noch zusammengetragen werden. So liegt der genaue Gesetzestext noch nicht vor. Deshalb bleibt noch abzuwarten, ob nicht doch noch eine Haftung durch die Hintertür eingeführt wird.
Sollten die entsprechenden Gesetze geändert oder eingeführt, so könne die Änderung der Störerhaftung schon im Herbst diesen Jahres erfolgen. Somit wäre ein riesiges Streitthema beendet, in dem öffentliche Einrichtungen und Geschäfte (Café, Kino, etc.) bisher verantwortlich gemacht werden konnten, wenn andere Nutzer (Gäste zum Beispiel) zum Beispiel einen Film streamen und das Geschäft dafür abgemahnt wird, obwohl dieses dafür nicht verantwortlich ist. Dies solle dann anders sein, sodass der Nutzer dann dafür auch verantwortlich gemacht werden kann.
Dennoch ein guter erster Schritt, um das WLAN tatsächlich öffentlich zu machen und somit jeden Menschen einfachen Zugang zum WLAN zu gewähren.
Bildquelle: telekom.com